Vorstand, Fachbereiche und Beirat
Allgemeines
Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
- dem Vorsitzenden,
- dem stellvertretenden Vorsitzenden
- dem Geschäftsführer
- dem Schatzmeister
- dem Schriftführer
Der erweiterte Vorstand besteht aus
- dem Sitzungspräsidenten
- dem Hofmarschall des Prinzenpaares
- dem Hofmarschall des Kinderprinzenpaares
- dem Fachbereichsleiter Kinder-, Jugend- und Schulkarneval
- dem Fachbereichsleiter VDZ
- dem Fachbereichsleiter Außenveranstaltungen
- dem Fachbereichsleiter Freundeskreis
- dem Fachbereichsleiter Presse- und Informationsmanagement
Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig. Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig.
Dem geschäftsführenden Vorstand obliegt die Verwaltung und Vertretung des MKV. Im Außenverhältnis wird der Verein vom Vorsitzenden sowie dem stellvertretendem Vorsitzenden einzeln vertreten, soweit erforderlich vom übrigen geschäftsführenden Vorstand stets durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Das Recht der Geschäftsführung im Innenverhältnis steht den Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich zu.
Der Vorstand kann in Ergänzung dieser Satzung weitere Ordnungen erlassen. Insbesondere kann er sich eine Geschäftsordnung geben. Er kann einen Beirat zur Unterstützung in seinen Aufgaben berufen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist er außerdem berechtigt, sich haupt- und nebenamtlich beschäftigter Kräfte zu bedienen, sofern es die finanziellen Mittel des Vereins zulassen. Er ist zur Erfüllung seiner Aufgaben von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Präsidium (Geschäftsführender Vorstand gem. § 26 BGB)






erweiterter Vorstand/Fachbereiche







Beirat











Weitere Ansprechpartner


Jugendausschuss
- Selina Quadflieg
- Laura Schnitzler
- Dominik Winkels
- Hannah Wartenberg
- Philip Schmitz
- Yannick Gaden
- Marvin Rixen
- Lara Gauls
- Anna Leonie Pütz
- Annika Schmitz
Fotografen
- Heinz-Josef Katz
- Sascha Rixkens
- Denise Brenneis